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BGH, 07.12.1967 - II ZR 225/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten - Sittenwidrigkeit wegen eines Missverhältnisses zwischen dem Wert der vertraglichen Leistung und der eingeräumten Gewinnbeteiligung für einen der Vertragspartner - Abgrenzung zwischen einem ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 07.03.1932 - VI 447/31
1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …
Auszug aus BGH, 07.12.1967 - II ZR 225/65
Wenn sich der Beklagte unter diesen Umständen darauf beruft, infolge der Nichtigkeit dieser Klausel sei der gesamte Vertrag gemäß § 139 BGB nichtig, so erscheint das als ein mit einer gesuchten Begründung gemachter Versuch, sich seiner restlichen Vertragsverpflichtungen zu entledigen, der ihm nach Treu und Glauben verwehrt ist, nachdem er 12 Jahre lang unbeanstandet die Vertragsleistungen des Klägers für den Aufbau und die Entwicklung seines Unternehmens in Anspruch genommen hatte (vgl. RGZ 135, 378; 91, 362) und er für die Folgezeit in dem Genuß der so möglich gewordenen Aufbauleistung verbleibt. - BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64
Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines …
Auszug aus BGH, 07.12.1967 - II ZR 225/65
Zwei Jahre später konnte er aus diesem Sachverhalt kein Recht zur fristlosen Kündigung mehr herleiten, ohne dem Kläger zuvor erneut Gelegenheit zu geben, sich zu erklären (vgl. dazu BGH NJW 1966, 2160/61).